Das Verfahren beginnt mit einer Mahnklage. Die Gerichtskosten
werden zunächst von der klagenden Partei bezahlt. Das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl.
Bezahlt die beklagte Partei, muss der Beleg der Überweisung hochgeladen und
die Geschäftszahl angegeben werden. Alternativ kann innerhalb von vier Wochen
Einspruch erhoben werden.
Ohne Einspruch tritt Rechtskraft ein. Bei einem Einspruch
müssen innerhalb von 14 Tagen Beweismittel vorgelegt werden. Das
Mahnverfahren ist ein Zivilverfahren.
Fehlen Beweise der klagenden Partei, ergeht ein klagabweisendes
Urteil; fehlen jene der beklagten Partei, ein abweisendes Urteil. Bei
unklarer Beweislage findet eine mündliche Gerichtsverhandlung statt und
anschließend ergeht ein Urteil.
Nach Rechtskraft kann die klagende Partei eine Forderungsexekution
beantragen. Das Verfahren kann auch durch Zurückziehung der Klage oder eine außergerichtliche gütliche Einigung beendet werden.